Kundeninformation

Unsere Dienstleistungen im Rahmen der DIN 77200 Teil 2

Liebe Kunden und Kundinnen,
die Bedeutung der DIN 77200 für das Sicherheitsgewerbe steigt zunehmend. Vor allem der Bereich „Schutz von Flüchtlingsheimen“ wird immer wichtiger. Aus diesem Grund haben wir unser Serviceportfolio um die besonderen Leistungsbereiche „Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünfte“ und „Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr“ aus Teil 2 der DIN 77200 (DIN 77200-2:2020-07) erweitert.
Folgende Anforderungen für besondere Leistungsbereiche müssen Sie, als Unternehmen, im Rahmen der Zertifizierung nach DIN 77200-2 erfüllen:
  • Erfüllung der Anforderungen der DIN 77200-1
  • Abgleich der Qualifikationen Ihrer Sicherheitsmitarbeitenden (SMA) mit dem Anforderungsprofil in Anhang C:
    • Anzahl der eingesetzten qualifizierten SMA für Dienstleistungen für den ÖPNV: 30% (Erstzertifizierung) und 60% (Rezertifizierung)
    • Anzahl der eingesetzten qualifizierten SMA für Dienstleistungen für Flüchtlings- und Asyleinrichtungen: 30% (Erstzertifizierung) und 60% (Rezertifizierung)
  • Erbringung von erweiterten Qualifikationsanforderungen sowie Fort- und Weiterbildungen von Führungskräften (FK) und SMA:
LeistungsbereichFührungskräfte (FK)Leistungsbereich Führungskräfte (FK) Sicherheitsmitarbeitende (SMA)
Öffentlicher PersonenverkehrEinsatzspezifische Schulung auf Basis der Sicherheitsanalyse notwendig

Gesonderte Schulung mit 16 UE notwendig – Norm regelt Inhalte – gilt zusätzlich zur Basisqualifikation
Einsatzspezifische Schulung auf Grundlage des Einsatzkonzeptes notwendig

Weiterbildung mit 40 UE notwendig – Norm regelt Inhalte

Schulung zur Tarif- und Streckenkunde auf Wunsch des AG – einmal jährlich
Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünfteFührungskräfte sollte eine zusätzliche relevante Fremdsprache beherrschen

Qualifikation mit 24 UE notwendig – Norm regelt Inhalte
Einsatzkräfteschulung mit 40 EU notwendig – Norm regelt Inhalte (z.B. Brandschutzhelferqualifizierung nach ASR A2.2)
Weitere Anforderungen umfassen ein vorhandenes Sicherheits- und Einsatzkonzept.
Für die Erstellung eines Einsatzkonzeptes muss im Vorfeld als Grundlage ein entsprechendes Sicherheitskonzept bereitgestellt werden. Dieses enthält die jeweiligen Anforderungen an die Erbringung der Servicedienstleistungen. Das Einsatzkonzept des Sicherheitsunternehmens muss zudem Angaben zur Sicherstellung der fortlaufenden Leistungserbringung sowie Regelungen zum Umgang mit Medien enthalten. Die Dienstanweisungen werden anschließend aus dem Einsatzkonzept erstellt.
Haben Sie Interesse an einer Zertifizierung in den besonderen Leistungsbereichen? Kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen und für Rückfragen zur DIN 77200 Teil 2!