Update: IFS Logistics Standard Version 3
Neue Maßstäbe für Qualität und Sicherheit in der Logistik
Die wachsenden Herausforderungen in der Logistikbranche verlangen nach verlässlichen Lösungen. Das Update des IFS Logistics Standard auf die Version 3 geht genau auf diesen Bedarf ein. Es bietet Ihnen als Unternehmen einen einfacheren Umgang mit dem Standard und ermöglicht eine optimale Umsetzung der gestellten Anforderungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Reduzierte Anforderungen und ein optimiertes Protokoll für verbesserte Standardumsetzung
- Neuer Anwendungsbereich für Tierfutter sowie zwei weitere Logistikdienstleistungen (Sortieren von Obst/Gemüse, Etikettierung)
- Erweiterter IFS Logistics Anwendungsbereich und klare Regelungen für Lagerung/Transport und Logistikorganisation
- Teilweise ausgelagerte Logistikdienstleistungen sind nun im Standard enthalten
Mit IFS Logistics Version 3 präsentieren wir einen Standard, der den aktuellen Vorschriften, Markterwartungen und neuesten Trends entspricht. IFS hat diese Version in Zusammenarbeit mit internationalen Fachleuten aus der Logistik- und Lebensmittelindustrie, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Zertifizierungsstellen entwickelt. Ihre Beiträge und ihr Fachwissen stellen sicher, dass die Anforderungen den Bedürfnissen des Marktes entsprechen.
Wesentliche Audit-Aspekte: Vom IFS Star-Status bis zur Vor-Ort-Regel
- IFS Star-Status
Mindestens jedes dritte Audit muss unangekündigt durchgeführt werden. Der neue IFS Star-Status kennzeichnet genau diese Audits, um zertifizierte Unternehmen hervorzuheben. - B-Score
Der B-Score wird nun wieder als Abweichung eingestuft, um eine kontinuierliche Leistungsverbesserungen zu ermöglichen. - 50% Vor-Ort-Regel
Mindestens 50 % der Auditzeit werden vor Ort sein. Eine Reduzierung ist in bestimmten Situationen möglich, die im Standard definiert sind. - Normenabstimmung
Der Standard ist mit dem Codex Alimentarius und der ISO/IEC 17065 sowie den GFSI-Benchmarking-Anforderungen abgestimmt und berücksichtigt die ISO 22003-2.
Die Übergangsphase auf einen Blick
- Unangekündigte Audits
Gültigkeit für unangekündigte Audits, wenn das Auditfenster am oder nach dem 1. Oktober 2024 beginnt. - Audits an mehreren Standorten
Nach dem 1. Dezember 2024 gilt die Version 3 für alle Audits, die am Hauptsitz durchgeführt werden. Für alle anderen Standorte gilt die gleiche Version. - Ergänzungsaudits
Wurde das betreffende Hauptaudit vor dem 1. Dezember 2024 nach Version 2.3 durchgeführt, gilt auch für das Ergänzungsaudit die Version 2.3. - Erweiterungsaudits
Wenn das betreffende Hauptaudit vor dem 1. Dezember 2024 nach Version 2.3 stattgefunden hat, gilt für das Erweiterungsaudit ebenfalls Version 2.3.