Green Deal: Maßnahmen gegen Greenwashing
Am 17. Januar 2024 genehmigte das Europäische Parlament die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel (EmpCo-RL), die vom Rat der Europäischen Union am 20. Februar 2024 bestätigt wurde.
Diese Richtlinie trat am 26. März 2024 in Kraft und muss bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem 27. September 2026 müssen die neuen Vorschriften dann angewendet werden. Ziel ist es, Greenwashing zu bekämpfen und Transparenz zu fördern, damit Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können.
Hintergrund und Ziele
Klimaneutralität, Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit sind für Verbraucher immer wichtiger, da diese zunehmend klare und wahrheitsgemäße Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen verlangen. Die neuen Richtlinien setzen genau hier an: Sie sollen Greenwashing den Kampf ansagen, die Transparenz erhöhen und es den Verbrauchern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Während Täuschungen und irreführende Werbung rechtlich geahndet werden können und Greenwashing bereits verboten ist, schaffen die neuen Richtlinien zusätzliche Klarheit und Schutz.
So urteilte das Landgericht Karlsruhe (Az. 13 O 46/22 KfH), dass Waldschutz nicht zur Klimaneutralität führt, und das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 72/22) entschied, dass bei Klimaneutralitätswerbung eine genaue Aufklärung erforderlich ist.
Wichtige Änderungen und Ergänzungen
Die Green Claims Richtlinie, die am 12.März 2024 verabschiedet wurde, geht noch einen Schritt weiter, indem sie vorschreibt, dass alle nachhaltigkeitsbezogenen Werbeaussagen wissenschaftlich belegt und zertifiziert werden müssen. Ziel ist es, Greenwashing zu bekämpfen, den grünen Wandel zu fördern und die Rechtssicherheit sowie Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern.
Regulierung der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln
Klarheit und weitere Einzelheiten werden hierzu die nationalen Umsetzungsgesetze bringen. Jedoch steht fest, dass Nachhaltigkeitssiegel zukünftig auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein müssen. In vielen Fällen sind akkreditierte Prüfgesellschaften hierfür einzuschalten. Nach der Green Claims-Richtlinie wird dies zwingend vorgeschrieben sein. Die Kompetenz und Unabhängigkeit müssen den internationalen Normen wie beispielsweise der DIN EN ISO/IEC 17065 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 entsprechen. Diese Neuerungen sorgen für mehr Klarheit und Glaubwürdigkeit im Bereich der Nachhaltigkeitssiegel.
Was Unternehmen beachten müssen
Das Richtlinienpaket gilt für alle Unternehmen in der EU. Gerade Umweltaussagen müssen strengen Prüfungen unterzogen und unter Umständen validiert werden, bevor sie vermarktet werden dürfen. Unternehmen sollten sich auf anerkannte internationale Standards stützen und ihre Nachhaltigkeitsberichte durch unabhängige Dritte überprüfen lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren und um zu erfahren, wie unsere Dienstleistungen zur Erfüllung der Anforderungen beitragen können, insbesondere die Validierung und Verifizierung von Treibhausgaserklärungen (Carbon Footprints) auf Organisations-, Projekt- oder Produktebene.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die neuen Anforderungen zu informieren und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die neuen Regelungen zu erfüllen. Für detaillierte Informationen und Unterstützung, insbesondere bei der Validierung und Verifizierung von Treibhausgaserklärungen, stehen spezialisierte Dienstleister zur Verfügung.
Die neuen EU-Richtlinien gegen Greenwashing sind ein Meilenstein für Organisationen, die Nachhaltigkeit authentisch leben und kommunizieren möchten. Die neuen Richtlinien fördern Transparenz und Verlässlichkeit bei Nachhaltigkeitsangaben und schaffen neues Vertrauen bei verunsicherten Verbrauchern. Organisationen haben nun die Möglichkeit, sich glaubwürdig zu positionieren und von irreführenden Marktteilnehmern abzuheben.
Matthias Reichenbach, Projektmanager Team Nachhaltigkeit der DEKRA Certification GmbH
Was sind die wichtigsten Neuerungen durch die EmpCo-Richtlinie und die Green Claims Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie stärkt den Verbraucherschutz, indem sie klare Anforderungen an Nachhaltigkeitsversprechen stellt und Greenwashing bekämpft. Die Green Claims Richtlinie verlangt, dass Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Aussagen wissenschaftlich belegen und zertifizieren lassen. Dies soll die Transparenz erhöhen und sicherstellen, dass Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können.
Ab wann treten die neuen Vorschriften in Kraft?
Welche Werbung ist durch die neuen Richtlinien verboten?
Wie müssen Unternehmen Nachhaltigkeitssiegel künftig handhaben?
Was müssen Unternehmen tun, um die neuen Anforderungen zu erfüllen?
Welche Unterstützung steht Unternehmen zur Verfügung?
Wie wirkt sich die neue Regulierung auf die Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus?
Was sind die langfristigen Vorteile der Einhaltung dieser Richtlinien für Unternehmen?
Was sollten Unternehmen tun, wenn sie sich unsicher über die neuen Vorschriften sind?
Wie werden die neuen Vorschriften überwacht und durchgesetzt?